Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit
Die Wikinger Bäckerei ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Vorschriften zur digitalen Barrierefreiheit zugänglich zu gestalten. Grundlage sind insbesondere die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) sowie die technischen Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website:
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist derzeit teilweise mit den Anforderungen der WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA, vereinbar.
Die Bewertung beruht auf einer internen Selbstbewertung vom 20.05.2026.
Noch bestehende Barrieren
Trotz unserer Bemühungen können aktuell noch einzelne Inhalte oder Funktionen nicht vollständig barrierefrei sein.
Dazu können insbesondere gehören:
- einzelne Farb- und Kontrastdarstellungen
- nicht vollständig optimierte Tastaturbedienbarkeit
- vereinzelte fehlende oder unvollständige Alternativtexte für Bilder
- Einschränkungen bei der Nutzung mit Screenreadern
- einzelne PDF-Dokumente oder eingebundene Inhalte von Drittanbietern
Wir arbeiten kontinuierlich daran, bestehende Barrieren zu identifizieren und zu beseitigen.
Feedback und Kontakt
Sollten Ihnen Barrieren auf unserer Website auffallen oder benötigen Sie Informationen in barrierefreier Form, kontaktieren Sie uns gerne.
Kontakt
Lorenz Bäcker Victorbur
E-Mail: info@wikingerbaecker.de
Website: www.wikingerbaecker.de
Bitte beschreiben Sie möglichst genau:
- auf welcher Seite das Problem auftritt
- welche Funktion betroffen ist
- welches Gerät bzw. welchen Browser Sie verwenden
Wir bemühen uns, Ihr Anliegen schnellstmöglich zu bearbeiten.
Schlichtungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt zu sein, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden.
Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und Unternehmen außergerichtlich zu lösen.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 20.05.2026 erstellt und zuletzt am 20.05.2026 überprüft



